Winterbacher Bank eG

Großmutter, Mutter und Tochter: drei Generationen gemeinsam am Strand

Pflegezusatzversicherung

Mehr als die Hälfte von uns wird im Laufe des Lebens pflegebedürftig. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aber in der Regel nur für das Nötigste. Mit der Pflegezusatzversicherung der R+V schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen Kosten im Pflegefall. Dank der umfangreichen Unterstützungsleistungen ist auch die Organisation der Pflege kein Problem und Sie nehmen sich und Ihren Angehörigen eine Sorge ab.

Darum ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll

Rundumschutz

Pflegemonatsgeld statt Pflegetagegeld

Egal, an welchem Tag im Monat Ihre Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – die R+V-PflegeVorsorge unterstützt Sie immer für den vollen Monat.

Dynamik

Leistungserhöhung bis Alter 70

Auf Wunsch erhöht sich die vereinbarte Leistung alle drei Jahre um 10 Prozent – ganz ohne Gesundheitsprüfung; auch wenn Sie in der Zwischenzeit pflegebedürftig geworden sind.

Familienfreundlich

Sie erhalten das doppelte Pflegemonatsgeld, wenn Sie als versicherter Elternteil pflegebedürftig werden.

Das gilt bis zur Volljährigkeit Ihres jüngsten Kindes, das bei Eintritt des Pflegefalls bereits geboren war. So können Sie beispielsweise auch im Pflegefall Ihr Haus abbezahlen. Übrigens: Junge Eltern genießen bis zu zwei Jahre lang nach der Geburt den vollen Versicherungsschutz, ohne Beiträge zu zahlen.

Bedürfnisorientiert

Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, ändern sich auch Ihre Versicherungsbedürfnisse.

Deshalb können Sie bis zum Alter von 70 Jahren zu bestimmten Anlässen wie Hochzeit, Hausbau oder Geburt Ihres Kindes in einen höherwertigen Tarif wechseln oder Ihre Pflegezusatzversicherung um bis zu 30 Prozent erhöhen. Das geht bis zu dreimal, ohne neue Gesundheitsprüfung. So können Sie bestmöglich für den Ernstfall vorsorgen.

Flexibilität

Bei finanziellen Engpässen brauchen Sie Ihren Vertrag nicht gleich zu kündigen.

Wenn es finanziell mal eng wird, brauchen Sie Ihren Vertrag nicht gleich zu kündigen. Vereinbaren Sie einfach eine Pause für Beitragszahlungen und Leistungsanspruch. Dies ist bei verschiedenen Anlässen möglich, beispielsweise während eines Sabbaticals oder bei Arbeitslosigkeit. Übrigens: Wenn Sie pflegebedürftig nach Pflegegrad 4 oder 5 werden, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.

24/7-Hotline

Verlassen Sie sich auf die vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen.

Ob Information, Vermittlung von Dienstleistungen oder psychosoziale Beratung: Gemeinsam mit den Maltesern hat die R+V eine Rund-um-die-Uhr-Hotline auf die Beine gestellt, um Ihnen und Ihrer Familie mit umfangreichen Assistance-Leistungen zur Seite zu stehen.

Tarife im Überblick

Illustration: Ein Herz mit einer Pulsmesskurve

R+V-PflegeVorsorge classic

Bei ambulanter Pflege erhalten Sie 70 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes in Pflegegrad 3 und 100 Prozent in den Pflegegraden 4 und 5. Sollten Sie vollstationäre Pflege benötigen, erhalten Sie 100 Prozent des vereinbarten Betrags ab Pflegegrad 3.1
 

Illustration: Ein Herz mit einer Pulsmesskurve

R+V-PflegeVorsorge comfort

Sie erhalten die Leistungen des Tarifs classic und zusätzlich in Pflegegrad 1 bei ambulanter und vollstationärer Pflege je 10 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes. In Pflegegrad 2 sind es 30 Prozent bei ambulanter und 100 Prozent bei vollstationärer Pflege.1

Illustration: Ein Herz mit einer Pulsmesskurve

R+V-PflegeVorsorge premium

Unabhängig davon, ob Sie ambulant oder vollstationär gepflegt werden, erhalten Sie ab Pflegegrad 2 den gesamten Betrag – also 100 Prozent – des vereinbarten Pflegemonatsgeldes. In Pflegegrad 1 erhalten Sie 10 Prozent bei ambulanter und bei vollstationärer Pflege.1

Leistungen Ihrer Pflegezusatzversicherung im Überblick

In der folgenden Tabelle finden Sie die Versicherungsleistungen in Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgelds. Die Leistung ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und davon, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Bei teilstationärer Pflege erhalten Sie dieselben Leistungen wie bei ambulanter Pflege. Der Betrag wird Ihnen immer für den vollen Monat gezahlt.

 R+V-PflegeVorsorge classicR+V-PflegeVorsorge comfortR+V-PflegeVorsorge premium
Pflegegradambulantvollstationärambulantvollstationärambulantvollstationär
5100 %100 %100 %100 %100 %100 %
4100 %100 %100 %100 %100 %100 %
370 %100 %70 %100 %100 %100 %
2--30 %100 %100 %100 %
1--10 %10 %10 %10 %

Wenn Sie sich beispielsweise für den Tarif R+V-PflegeVorsorge comfort entschieden haben und pflegebedürftig nach Pflegegrad 2 werden, übernimmt die R+V bei ambulanter Pflege 30 Prozent und bei vollstationärer Pflege 100 Prozent der Pflegekosten.

So können Sie Ihre Pflegeversicherung ergänzen

R+V-PflegeVorsorge cash (PE)

Wenn der Pflegefall eintritt, werden oft größere Investitionen notwendig: ein Treppenlift, ein passendes Auto, breitere Türen, barrierefreie Zugänge im eigenen Zuhause. Mit dem Tarif PflegeVorsorge cash können Sie Ihr Pflegemonatsgeld ergänzen. Sie erhalten dann eine Einmalleistung in Höhe von 4.000, 8.000 oder 12.000 Euro bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.

R+V-Pflege FörderBahr (PKB)

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Mit dem R+V-Pflege FörderBahr bieten wir Ihnen eine Pflegezusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung an. Sie können den R+V-Pflege FörderBahr abschließen und sich über 60 Euro staatliche Zulage im Jahr freuen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und bisher keine Leistungen beziehen oder bezogen haben. Unser Expertenteam vor Ort berät Sie gern hierzu.

Vorteile für Mitglieder

MitgliederPflege

Als Mitglied der Winterbacher Bank eG erhalten Sie Beitragsvorteile bei der R+V-PflegeVorsorge.

FAQ zur Pflegezusatzversicherung

Wie hoch sind die Versorgungslücken nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bzw. mit welchem Eigenanteil muss ich rechnen?

Die Kosten für die Pflege sind je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, Versorgungsart und Wohnort unterschiedlich hoch. Dementsprechend staffeln sich auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegegrad und danach, ob und wie lange im Pflegeheim (stationär) oder zuhause (ambulant) gepflegt wird. Regionale unterschiedliche Kostensätze werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht berücksichtigt.

Für stationäre Pflege waren im Jahr 2023 im Bundesdurchschnitt bei den Pflegegraden 2 bis 5 in den ersten 12 Monaten rund 2.600 Euro monatlich von den Betroffenen selbst zu zahlen – nach 3 Jahren sind es „nur noch“ 1.740 Euro pro Monat. Diese Eigenanteile sind innerhalb eines Pflegeheims für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich. Sie variieren jedoch regional und zwischen den einzelnen Pflegeheimen stark.

Bei ambulanter Pflege sind die Kosten höchst individuell. Sie sind stark davon abhängig, ob und in welchem Umfang Angehörige die Pflege leisten können und für welche Aufgaben ein ambulanter Pflegedienst benötigt wird.

Wie erhöht sich die Pflegezusatzversicherung?

Zum Schutz vor Inflation ist die R+V-PflegeVorsorge dynamisch: Bis zum Alter von 70 Jahren erhöhen sich das vereinbarte Pflegemonatsgeld und die vereinbarte Einmalleistung alle drei Jahre automatisch um 10 Prozent – ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Zudem können Sie von Nachversicherungsoptionen profitieren: Bei vielen Lebensereignissen, zum Beispiel bei einer Heirat oder wenn Sie ein Kind bekommen, ändert sich der Absicherungsbedarf. Bis zum 70. Lebensjahr können Sie das Pflegemonatsgeld um bis zu 30 Prozent erhöhen oder in den nächsthöheren Tarif wechseln. Von dieser Option können Sie maximal dreimal Gebrauch machen.

Was passiert, wenn ich ins Ausland ziehe?

Wenn Sie erst nach Vertragsabschluss ins Ausland ziehen, ist Ihr Versicherungsschutz weiterhin aktiv.

Kann ich die Beiträge für die Versicherung von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können die Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Bei Angestellten wirken sich die Beiträge allerdings meist nicht auf die Steuerlast aus. Die Höchstgrenze von Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung wird in der Regel schon mit den Beiträgen für die Kranken- und die gesetzliche Pflegeversicherung überschritten.

Kann ich auch als Privatversicherter eine private Pflegezusatzversicherung abschließen?

Auch für Privatversicherte empfiehlt es sich, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Leistungen in der privaten Pflegepflichtversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechenden Leistungen, die auch gesetzlich Versicherte aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten. Sie reichen in aller Regel nicht aus, um die Kosten im Pflegefall zu decken. Es bleiben auch für Privatversicherte erhebliche Eigenanteile, die Betroffene selbst zahlen müssen.

Wie wird der Pflegegrad bestimmt?

Der Pflegegrad richtet sich nach der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der verbliebenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Wie stark die Beeinträchtigungen sind, wird an der körperlichen, kognitiven und psychischen Leistungsfähigkeit gemessen. Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern fünf Pflegegrade: von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Was bedeuten die einzelnen Pflegegrade?

Die Pflegegrade beurteilen die Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person.

Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten

Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

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1 Einzelheiten zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den geltenden Versicherungsbedingungen.