Winterbacher Bank eG

Ein Mann isst Zuckerwatte

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fürs Alter vorsorgen und dabei mehr aus Ihrem Geld rausholen als mit einem Sparbuch: Das geht mit der fondsgebundenen Rentenversicherung R+V-VorsorgeKonzept. Profitieren Sie von den Chancen der Kapitalmärkte und nutzen Sie gleichzeitig die Vorteile einer Rentenversicherung. So haben Sie die Möglichkeit, attraktive Renditen zu erzielen. Dafür stehen Ihnen viele Fonds mit Investment-Schwerpunkten aus unterschiedlichen Themenbereichen und gemanagte Anlagestrategien zur Verfügung.  Zusätzlich können Sie von Steuervorteilen in der Anspar- und Auszahlphase profitieren.

Darum ist eine fondsgebundene Rentenversicherung sinnvoll

  •  Flexibilität: Sie können in bestimmtem Umfang Kapital entnehmen oder zuzahlen. Wenn sich die Marktsituation oder Ihr Leben ändert, können Sie die Fonds oder Anlagestrategien steuerfrei und mehrmals im Jahr kostenlos wechseln.
  •  Individualität: Sie gestalten Ihren Vertrag selbst: Wählen Sie aus einer attraktiven Fondspalette die passenden Fonds und stellen Sie Ihre individuelle Strategie zusammen. Oder wählen Sie eine der vorbereiteten Anlagestrategien.
  •  Flexible Altersvorsorge: Wählen Sie zwischen lebenslanger Rente, einmaliger Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem. Wählen Sie die Rente, zahlt die R+V diese bis zum Lebensende. Die Höhe Ihrer Rente hängt von Ihrem Fondsguthaben ab.
  •  Steuervorteile: Profitieren Sie von Steuervorteilen der Fondspolice sowohl in der Ansparphase als auch bei der Auszahlung1.
  •  Aktives Management: Wählen Sie Ihre Anlagestrategie. Erfahrene Kapitalanlageexpertinnen und -experten verantworten das Fondsmanagement für Sie.
  •  Modulare Vertragsgestaltung: Ihnen stehen verschiedene Optionen für den Hinterbliebenenschutz zur Verfügung. Für Einmalzahlungen können Sie das Startmanagement wählen, dann wird Ihre Einmalzahlung monatlich von einem Startfonds in die Zielfonds umgeschichtet. Damit profitieren Sie von Durchschnittskursen (Cost-Average-Effekt).

Das R+V-VorsorgeKonzept

Beim R+V-VorsorgeKonzept können Sie zwischen vordefinierten Anlagestrategien von chancenorientiert bis konservativ wählen, je nachdem, welcher Anlegertyp Sie sind. Oder Sie gestalten Ihre Anlage aus vielen Fonds von Union Investment ganz individuell selbst. Bei Bedarf können Sie die Strategie wechseln oder die selbst zusammengestellte Fondsauswahl ändern. Sehen Sie selbst, welche Fonds zur Wahl stehen.

Informationen zur Fondsauswahl

Absicherung für Ihre Angehörigen

Bei Tod vor Rentenbeginn

Wenn Sie Ihre Liebsten absichern möchten, vereinbaren Sie die Beitragsrückgewähr im Todesfall. Dann zahlt die R+V im Fall der Fälle mindestens 100 Prozent der gezahlten Beiträge an Ihre Angehörigen aus. Falls Sie für Ihren Todesfall keine Beitragsrückgewähr vereinbaren, zahlt die R+V Ihrer Familie den aktuellen Policenwert aus.

Bei Tod nach Rentenbeginn

Die R+V zahlt eine Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten, den Sie für Ihre fondsgebundene Rentenversicherung benannt haben. Die Leistung entspricht dem Policenwert bei Rentenbeginn ohne die bereits gezahlten Renten.
 

FAQ zur fondsgebundenen Rentenversicherung

Wie hoch muss mein monatlicher Beitrag sein?

Sie können schon ab 25 Euro pro Monat mit der fondsgebundenen Rentenversicherung für Ihr Alter vorsorgen. Oder Sie legen einmalig einen Betrag von mindestens 2.500 Euro an.

Kann ich selbst bestimmen, ob ich eine Kapitalauszahlung oder Rentenzahlungen erhalten möchte?

Ja, bei der Auszahlung haben Sie die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. Sie können auch beide Möglichkeiten kombinieren. Den Zeitpunkt des Rentenbeginns bestimmen Sie selbst.


1 Lebenslange Renten werden mit dem Ertragsanteil versteuert. Bei einer Kapitalzahlung gehört der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. 15 Prozent des Unterschiedsbetrags sind steuerfrei, soweit der Unterschiedsbetrag aus bestimmten Fondserträgen (Investmenterträge im Sinne des § 16 InvStG) stammt. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern.