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Zahnzusatzversicherung

Schöne und gesunde Zähne sind wichtig für das Wohlbefinden. Deshalb sollte Ihre Zahngesundheit kein Luxus sein. Trotzdem zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die meisten zahnärztlichen Behandlungen nicht oder nur teilweise. Unser Partner R+V steht Ihnen mit einer Zahnzusatzversicherung zur Seite, damit Ihre Zähne auch ohne hohe zusätzliche Zahlungen bestens versorgt sind.

Ihre Vorteile

Hochwertiger Zahnersatz wird bezahlbar

Ohne Wartezeit: sofortiger Schutz

Versicherung direkt online abschließen

Tarife im Überblick

Illustration eines Zahns

Zahn classic (Z3U)

Mit diesem Tarif verdoppelt die R+V den Zuschuss, den Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhalten – egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden. Maximal erstattet die R+V Ihren Eigenanteil.

Illustration eines Zahns

Zahn comfort (Z2U)

Mit diesem Tarif decken Sie 70 Prozent Ihrer Kosten ab, wobei der Krankenkassenzuschuss abgezogen wird. Eine kieferorthopädische Leistung bis zu 1.000 Euro ist bei Kindern inbegriffen.

Illustration eines Zahns

Zahn premium (Z1U)

Mit diesem Tarif decken Sie 90 Prozent Ihrer Kosten ab, wobei der Krankenkassenzuschuss abgezogen wird. Eine kieferorthopädische Leistung bis zu 2.000 Euro ist bei Kindern inbegriffen.

Mit einer Zahnzusatzversicherung sinkt der Betrag, den Sie selbst zahlen müssen

Leistungsübersicht für die Zahnzusatzversicherung der R+V

Das ist versichert

  • Alle natürlichen oder dauerhaft ersetzten Zähne, die bei Vertragsabschluss in Ihrem Kiefer sitzen
  • Hochwertiger Zahnersatz: Implantate, Inlays, Zahnkronen, Brücken, Zahnprothesen, Stiftzähne, Verblendungen
  • Reparatur von Zahnersatz

Das ist nicht versichert

  • Zähne, die schon vor Versicherungsbeginn fehlten und noch nicht dauerhaft ersetzt sind, sowie Zähne, die wegen eines genetischen Fehlers nicht existieren
  • Behandlungen, die Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt schon vor Versicherungsbeginn angeraten, geplant oder begonnen hat
  • Zahnersatz, dessen Notwendigkeit sich im Verlauf einer Behandlung herausstellt, die vor Versicherungsbeginn begonnen wurde

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Persönliches Gespräch

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Die perfekte Ergänzung für Ihre Zahngesundheit

Regelmäßige Vorsorge lohnt sich, weil dadurch vielleicht gar kein teurer Zahnersatz nötig wird. Der Tarif ZahnVorsorge deckt die jährlichen Vorsorgeleistungen ab, die Ihre Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernimmt. Dazu gehören zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung pro Jahr, Fissuren-Versiegelungen oder Kunststoff-Füllungen. Fügen Sie die R+V-ZahnVorsorge einfach Ihrem Wunschtarif hinzu.

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FAQ zur Zahnzusatzversicherung

Wer kann eine private Zahnzusatzversicherung abschließen?

Sie können eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der R+V-Zahnzusatzversicherung?

Wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt zu einer Zahnbehandlung rät und diese plant, können Sie um einen Heil- und Kostenplan bitten. Dieser ist für die Kostenerstattung zwar nicht grundsätzlich erforderlich, aber empfehlenswert. Senden Sie Ihren Heil- und Kostenplant vor Beginn Ihrer Behandlung zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer per Post oder per E-Mail (gesundheit@ruv.de) an die R+V. Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihre Zahnzusatzversicherung greift und wie hoch der Kostenanteil ist, den die R+V voraussichtlich übernimmt.

Sobald Sie die Rechnung von Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt bekommen haben, reichen Sie diese ebenfalls per E-Mail oder per Post ein oder Sie nutzen dafür einfach die R+V-Scan App. Die R+V erstattet Ihnen dann den vereinbarten Kostenanteil.

Welchen Beitrag zahle ich für die private Zahnzusatzversicherung?

Beim Tarif ZahnVorsorge gibt es eine Beitragssteigerung nach Altersgruppen: Bis zu einem Alter von 20 Jahren zahlen Sie 4,50 Euro pro Monat. Danach sind es 9,90 Euro pro Monat.

Bei allen übrigen Tarifen gilt: Die Höhe Ihres Beitrags hängt davon ab, in welchem Alter Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen. Grundsätzlich gilt: je früher, desto günstiger.

Die Tarife werden mit Alterungsrückstellung berechnet. Was bedeutet das?

Ihr Versicherungsbeitrag enthält einen Sparanteil, der dazu genutzt wird, Ihren Beitrag im Alter stabil zu halten. Sie bauen sich also schon in jungen Jahren ein Polster für später auf. Ihre Tarife werden also nicht teurer, nur weil Sie älter werden. Nur der Tarif ZahnVorsorge enthält keine Alterungsrückstellung. Stattdessen sind die Beiträge nach zwei Altersgruppen gestaffelt: Bis zu einem Alter von 20 Jahren zahlen Sie 4,50 Euro pro Monat. Danach sind es 9,90 Euro pro Monat.
Es kann immer vorkommen, dass auch die Beiträge für die Zahnersatz-Tarife steigen. Zum Beispiel, wenn Behandlungen wegen medizinischer und technischer Fortschritte teurer werden. Denn dadurch steigen auch die Ausgaben der Versicherung.