Winterbacher Bank eG

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Wichtige Änderungen

Wichtige Änderungen

Was Sie als Kunde wissen sollten.

Ab dem 5. Oktober 2025 treten neue Regelungen für Echtzeitüberweisungen und die Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Diese Neuerungen betreffen alle europäischen Banken im SEPA-Raum und auch unsere Winterbacher Bank eG. Nachfolgend informieren wir Sie übersichtlich über die wichtigsten Änderungen und was sie für Sie bedeuten.

Kurzübersicht: Änderungen ab 05.10.2025

  • Echtzeitüberweisungen werden verpflichtend auf allen Kanälen angeboten, auch beleghaft.
  • Das bisherige Limit von 100.000,00 € pro Echtzeitüberweisung entfällt.
  • Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) schützt vor falschen Zahlungen durch einen Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber. Sie erhalten eine Ampel-Rückmeldung vor der Zahlung.
  • Für diese Änderungen benötigen wir Ihre aktive Zustimmung, die wir ab Juni 2025 einholen werden.

Ihre Zustimmung ist erforderlich – So geht es weiter

Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen aktiv zustimmen, damit diese gültig werden. 

 
  • Für Kunden mit einem OnlineBanking-Zugang: Die neuen Sonderbedingungen werden in Ihrem ePostfach bereitgestellt. Über ein komfortables Overlay im OnlineBanking oder der VR-BankingApp können Sie direkt zustimmen.
 
  • Für Kunden ohne OnlineBanking-Zugang: Sie erhalten einen Brief mit einem QR-Code und einer individuellen PIN. Über diesen Weg können Sie die Sonderbedingungen herunterladen und online zustimmen.