Zugriff von Drittdiensten
Viele Online-Händler nutzen heutzutage Zahlungsdienstleistungen von Drittdiensten zur Abwicklung von Zahlungen. Zahlungsauslösedienste nehmen dann mit Ihrer Einwilligung über Ihren OnlineBanking-Zugang eine Überweisung auf das Konto des Shops vor. Kontoinformationsdienste rufen mit Ihrer Zustimmung Umsätze und ggf. andere Informationen von Ihren online-fähigen Zahlungskonten bei Ihren Banken ab. Sie werten diese Informationen für eigene Leistungen aus oder fassen die Informationen zu einer Übersicht für Sie zusammen. Sie können solche Drittdienste auch berechtigen, vor Online-Käufen abzufragen, ob der Kaufbetrag auf Ihrem Konto verfügbar ist.
Die gesetzlichen Regelungen der Zahlungsdiensterichtline (PSD2) verpflichten alle kontoführenden Banken und Sparkassen, eine technische Schnittstelle (API) für diese Drittdienste einzurichten. Darüber können die Drittdienste dann Zugriff auf Ihre Online-Konten und Daten erhalten.
Gut zu wissen: Ihre Bank wird diesen Drittdiensten nur mit Ihrem ausdrücklichen Auftrag eine Berechtigung zum Zugriff erteilen. Wem Sie Zugriff gewährt oder Berechtigungen eingeräumt haben, können Sie jederzeit in Ihrem OnlineBanking einsehen und anpassen. Zu Ihrer Sicherheit werden alle vertrauenswürdigen Drittdienste von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen.