Winterbacher Bank eG

Beraterin mit Headset vor einem Computer in einer Bankfiliale

Common Reporting Standard

Mit dem Common Reporting Standard (CRS) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) können Staaten untereinander Daten austauschen. So erhalten die Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland, um eine gerechte Besteuerung sicherzustellen. Ziel dabei ist, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Bisher haben sich über 100 Staaten auf diesen Standard verständigt – darunter auch Deutschland.

Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Wen betrifft der Common Reporting Standard?

Dem Common Reporting Standard unterliegen nicht nur Banken: Neben Finanzinstituten sind auch bestimmte Versicherungsunternehmen – zum Beispiel Lebensversicherungs­unternehmen – betroffen.

 

Wer ist meldepflichtig?

Der CRS betrifft Konten und Depots von

  • natürlichen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
  • Unternehmen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
  • bestimmten Gesellschaften, die ihre Erträge zum Großteil aus Finanzanlagen beziehen, an denen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.

Wir sind daher in diesen Fällen nach dem Finanz­konten­Informations­austausch­gesetz dazu verpflichtet, die betreffenden Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

 

Wer erhält meine Informationen?

Im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz steht außerdem, dass Gesellschaften oder Unternehmen generell gemeldet werden, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.

Das BZSt leitet diese Daten an andere Staaten weiter und erhält im Austausch Daten ausländischer Finanzinstitute über Steuerpflichtige, die in Deutschland ansässig sind.

 

Welche Informationen meldet meine Bank dem Fiskus?

Ihre Winterbacher Bank eG meldet dem BZSt:

  • Name,
  • Anschrift,
  • Kontonummer,
  • Guthaben,
  • Zinsen,
  • Dividenden,
  • Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen,
  • Ansässigkeitsstaat,
  • ausländische Steueridentifikationsnummer,
  • bei natürlichen Personen: Geburtsdatum und Geburtsort.

So funktioniert die Überprüfung

Aufforderung zur Selbstauskunft

Wir sind als Bank verpflichtet, Neukundinnen und Neukunden zu fragen, ob sie im Ausland steuerlich ansässig sind. Ohne diese Auskunft dürfen wir kein Konto für Sie eröffnen.

Im OnlineBanking können Sie die Selbstauskunft zu Ihren Steuerdaten abgeben.

Selbstauskunft abgeben

Prüfung von Neukundinnen und Neukunden

Eine Prüfung wird außerdem in folgenden Fällen ausgelöst:
 

  • Wenn nur eine Telefonnummer im Meldeland, aber keine deutsche vorliegt.
  • Wenn die aktuelle Post- oder Hausadresse im Meldeland liegt
  • oder wenn die aktuell gültige Handlungs- oder Verfügungsvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit Anschrift in einem Meldeland liegt.

Wenn wir bei Ihnen eines der zuvor genannten Anzeichen entdecken, informieren wir Sie.

Bestätigen oder Widerlegen der steuerlichen Ansässigkeit

Sie können uns auf unsere Anfrage hin bestätigen, dass Sie im Ausland ansässig sind. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, unsere Hinweise durch bestimmte Belege zu widerlegen.

Einreichen der Dokumente

Wenn Sie bestätigen, dass Sie im Ausland steuerlich ansässig sind, übermitteln wir Ihre steuerlichen Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern. Falls Sie nicht im Ausland ansässig sind, sind wir nicht mehr zur Meldung verpflichtet. Wenn wir keine Rückmeldung erhalten, müssen wir die Kontodaten melden.

Weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen zum Common Reporting Standard?

Ihre Nachricht an uns

Sie haben Fragen oder möchten uns etwas mitteilen? Schreiben Sie uns.

Vereinbaren Sie einen Termin

Mit unserer Online-Terminvereinbarung buchen Sie schnell und einfach Ihren Wunschtermin bei uns.

FAQ

Warum muss die Winterbacher Bank eG steuerlich relevante Informationen über Kundinnen und Kunden melden, die im Ausland steuerlich ansässig sind?

Sie ist dazu nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz verpflichtet. Die Informationen werden vom BZSt ins Ausland weitergeleitet. Ziel dieses Austauschs von Steuerinformationen ist es, dass die deutschen Finanzbehörden im Gegenzug regelmäßig Finanzinformationen über das Vermögen in Deutschland steuerlich ansässiger Personen aus dem Ausland erhalten und so eine gerechte Besteuerung sicherstellen.

Wann genau bin ich steuerlich im Ausland ansässig?

Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei in erster Linie der Wohnsitz, bei Unternehmen entsprechend der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.

Warum darf die Winterbacher Bank eG die Daten der Kundinnen und Kunden weitergeben?

Nach § 3 Abs. 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes sind die Banken verpflichtet, die Daten und Informationen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 dieses Gesetzes müssen Banken die so gewonnenen Daten weitergeben.

Das könnte Sie auch interessieren