- Verdacht auf Missbrauch
- Zahlung sperren
- Rückruf veranlassen
Notruf: Überweisung sperren
Beleghafte Zahlung oder Online-Banking-Zahlung sperren
Als Kunde der Winterbacher Bank können Sie uns die betroffene Zahlung während unseren Geschäftszeiten über Service-Telefon 07181 9686-31 melden.
Außerhalb unseren Geschäftszeiten können Sie das Service-Formular (siehe unten) ausfüllen.
Bei Verdacht einer missbräuchlichen Zahlung
Online-Shopping wird immer beliebter, doch immer mehr Betrüger versuchen, ahnungslose Kunden abzuzocken. Bei Verdacht einer missbräuchlichen Zahlung können Sie mit dem Online-Service-Formular versuchen (d.h. außerhalb unserer Geschäftszeiten), wie Sie ihr überwiesenes Geld wieder zurückbuchen können.
Gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit bestellen viele Menschen Waren im Internet - sei es am Black Friday, am Cyber Monday oder ganz losgelöst von Rabatttagen. Allerdings nimmt auch die Zahl der Betrüger zu, die vom Shopping-Konsum profitieren wollen.
Immer häufiger eröffnen Kriminelle sogenannte Fake-Shops: Diese verlangen eine Zahlung per Vorauskasse, liefern aber die bestellte Ware nicht. Wer auf einen betrügerischen Online-Händler hereinfällt, hat meist schlechte Karten, sein Geld zurückzubekommen.
Bei Zahlungen außerhalb unseren Geschäftszeiten, z.B. abends ab 20.30 Uhr oder am Wochenende besteht jedoch noch eine Möglichkeit über eine Sperrung bzw. Rückruf.
Zur Information
Aufgrund unserer Bankgröße können wir jedoch nicht garantieren, dass dieser Service funktioniert.
Wir, d.h. ein Mitarbeiter, benötigt grundsätzlich einen direkten Zugriff auf das Banksystem und einen zeitlichen Vorlauf vor der Übertragung an den Zahlungsempfänger.
Bei Echtzeit-Überweisungen besteht grundsätzlich keine Chance auf einen Rückruf bzw. Sperre!