- Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit
- Finanzielle Entlastung auch im Todesfall
- Keine Gesundheitsprüfung notwendig
Kontoschutzpolice
Absicherung von Zahlungsverpflichtungen aus Dispositionskrediten und Finanzierungen mit der R+V-KontoschutzPolice
Die KontoschutzPolice unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG bietet Ihnen Sicherheit bei finanziellen Engpässen, die durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung oder Tod entstehen. Im Leistungsfall wird die monatlich versicherte Rate oder die Versicherungssumme an Sie ausgezahlt, beispielsweise zum Ausgleich Ihres Dispokredits oder zur Bedienung einer Baufinanzierung. Der Versicherungsschutz kann dabei je nach Ihrem individuellen Bedarf jederzeit angepasst werden.
R+V KontoschutzPolice im Überblick
Verständlich erklärt: Kontoschutzpolice
Quelle: R+V Luxembourg Lebensversicherung S.A. (Stand: Juli 2016)
So funktioniert die R+V-KontoschutzPolice
Mit der R+V-KontoschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall eines finanziellen Engpasses, der durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung oder den Todesfall entstehen kann. Sie wird vornehmlich in Verbindung mit der Einrichtung eines Dispositionskredits abgeschlossen, kann aber ebenso gut nachträglich vereinbart werden. Hierbei wird idealerweise Ihre individuelle Einkommenslücke abgesichert, die im Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit entsteht. Dabei können Sie die Versicherungsbeiträge jährlich oder auf Wunsch unterjährig bezahlen.
Sichert Ihren finanziellen Handlungsspielraum bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Bei einer ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit leistet die R+V-KontoschutzPolice nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit die vereinbarte Rate von bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Ebenso leistet die R+V-KontoschutzPolice bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit die vereinbarte Rate von bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 24 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erneut bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden. So bleiben Sie auch in schwierigen Zeiten liquide.
Sicherheit auch im Todesfall oder bei Scheidung
Unabhängig von dem in Anspruch genommenen Kreditrahmen leistet die R+V-KontoschutzPolice im Todesfall 110 Prozent der aktuellen Versicherungssumme. So werden Ihre Angehörigen vor der Übernahme finanzieller Verpflichtungen geschützt. Auch im Fall einer Scheidung können Sie auf die Leistung der R+V-KontoschutzPolice vertrauen. Nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils erhalten Sie einen Einmalbetrag von bis zu 15.000 Euro. So können Sie auch in einer solch schwierigen Situation Ihren Verpflichtungen zur Bedienung von Krediten nachkommen.
Leistungsbeispiel
Berechnungsbeispiel
Berechnungsbeispiel für Eintrittsalter 35 Jahre; Beitrag Arbeitslosigkeit inkl. 19 Prozent Versicherungssteuer.
Leistung | ||
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Monatliche Rate |
400 EUR |
600 EUR |
Todesfall |
10.000 EUR | 15.000 EUR |
Monatlicher Beitrag | ||
Tarif Tod/Arbeitsunfähigkeit | 29,67 EUR | 44,51 EUR |
Tarif Tod/Arbeitslosigkeit | 30,43 EUR | 45,64 EUR |
Tarif Tod/Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit | 54,01 EUR | 81,01 EUR |
Tarif Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit | 47,92 EUR | 71,87 EUR |
Häufige Fragen zur Kontoschutzpolice
Die Absicherung ist besonders zu empfehlen zur Sicherung von Dispokrediten beispielsweise bei Lohn- und Gehaltskonten oder zur Sicherung von Bau- und Zwischenfinanzierungen sowie Abrufkrediten.