Winterbacher Bank eG

Frau mit Unterlagen und Laptop am Schreibtisch

SEPA

Die Lieblingspralinen als Souvenir aus Belgien, Lederstiefel aus Italien oder gebrauchtes Handyzubehör via eBay. Wir shoppen international. Und dank der SEPA-Zahlverfahren sind europaweite Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen denkbar einfach. SEPA hat den Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht.

Einheitlicher Zahlungsverkehr

Schnelle Zahlungen

Einfache Überweisungen in Europa

SEPA einfach erklärt

SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Euro-Zahlungen in Europa werden somit in derzeit 36 Staaten und Gebieten einheitlich und einfach durchgeführt. Das gilt für Überweisungen, für Lastschriften und für Kartenzahlungen. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen in Euro erfolgen. Diese einheitliche europäische Zahlungslandschaft umfasst derzeit alle Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Andorra, Großbritannien, Monaco, San Marino, die Schweiz, die Vatikanstadt und weitere zu diesen Ländern gehörende Gebiete. Auch unsere girocard sowie die genossenschaftlichen Kreditkarten erfüllen die aktuellen SEPA-Anforderungen.

Länderübersicht

Illustration: Europakarte mit farblicher Kennzeichnung der verschiedenen Zahlungsräume
Euro-Staaten
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Monaco
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
EU-Staaten
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Monaco
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
EWR-Staaten
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Monaco
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern
SEPA-Staaten
    • Andorra
    • Belgien
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Finnland
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Irland
    • Island
    • Italien
    • Kroatien
    • Lettland
    • Liechtenstein
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Monaco
    • Niederlande
    • Norwegen
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • San Marino
    • Rumänien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern

Überweisungen

Auf der Grundlage der einheitlichen Standards für Überweisungen in Euro können Sie innerhalb Deutschlands und in Europa einfach Zahlungen an einen Zahlungsempfänger vornehmen. Hierzu sind die folgenden Angaben zur Ausführung einer Überweisung durch Sie erforderlich:

  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • IBAN (Kundenkennung) des Zahlungsempfängers,
  • zu überweisender Betrag in Euro,
  • optionale Angabe eines Verwendungszwecks,
  • Ihr Name und Vorname oder der Name Ihrer Firma,
  • Angabe Ihrer IBAN.

Die IBAN

Die internationale Bankkontonummer (IBAN) ist die Kundenkennung für Zahlungskonten.

 Jedes Zahlungskonto im Europäischen Wirtschaftsraum hat eine „International Bank Account Number”. Die IBAN besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. In Deutschland ist sie 22-stellig. Ihre IBAN und die IBAN des Zahlungsempfängers sind Pflichtangaben bei einer Überweisung in Euro innerhalb Europas.

Der Betrag

Der Betrag in Euro, den Sie überweisen möchten, ist natürlich eine Pflichtangabe bei Ihrer Überweisung.

Denken Sie bitte auch daran, einen Verwendungszweck anzugeben, wenn Sie Rechnungen bezahlen. So erleichtern Sie die Zuordnung Ihrer Zahlung und vermeiden Mahnungen.

Der BIC

Der „Business Identifier Code“ (BIC) ist die eindeutige Kennung einer Bank und ermöglicht ihre Identifizierung.

Teilnehmende Banken erhalten von der „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications” (Swift) einen BIC. Dieser besteht aus acht oder elf Stellen. Er ist zum Beispiel bei Überweisungen in Euro außerhalb des EWR zusätzlich zur IBAN anzugeben.

Illustration einer Uhr

Echtzeit-Überweisungen

Als Kundin oder Kunde der Winterbacher Bank eG können Sie Echtzeit-Überweisungen durchführen. Damit werden Überweisungen in Euro von Ihrem Girokonto innerhalb von wenigen Sekunden ausgeführt. Sie benötigen nur einen Zugang zum Online-Banking, um rund um die Uhr Beträge sekundenschnell zu senden. Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse des Zahlungsempfängers dieses Zahlverfahren ebenfalls unterstützt.

Überweisungen außerhalb des EWR (Drittstaaten)

Bei allen Zahlungen,
 

  • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
  • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
  • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
  • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro.

Lastschriften

Die SEPA-Basis-Lastschrift

Bestimmte Rechnungen fallen regelmäßig an – zum Beispiel für Strom, Internet oder Versicherungen. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ziehen Zahlungsempfänger das Geld von Ihrem Konto ein. Dafür müssen Sie dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.  Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von Lastschrifteinzügen.

  • Die Lastschriften haben einen Fälligkeitstermin. Sollte mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie ab dem Tag der Belastung (Fälligkeitstermin) innerhalb einer Frist von acht Wochen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

Pflichtangaben

Ein Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:

  • Vorgegebene Erklärung des Zahlers zur Ermächtigung von Einzügen und Einlösungen mittels Lastschriften von seinem Konto,
  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) des Zahlungsempfängers,
  • Kennzeichnung, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Zahlung ist,
  • Name des Kunden (Zahler),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden und
  • seine Kundenkennung (IBAN)

Es ist möglich, die entsprechende Mandatsreferenznummer nachträglich zu übermitteln.

Für Firmenkundinnen und Firmenkunden

Die SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist ein zusätzliches, optionales Lastschriftverfahren, mit dem ausschließlich Firmenkunden untereinander Zahlungen veranlassen können. Die Lastschriften haben auch hier einen festen Fälligkeitstermin. Zahler müssen vor dem Lastschrifteinzug ein „SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat” erteilen und Ihre kontoführende Bank vor der ersten Zahlung über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats unterrichten. Bei einem autorisierten Lastschrifteinzug mittels einer SEPA-Firmen-Lastschrift können Sie keine Erstattung des Lastschriftbetrages verlangen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation Ihres Zahlungsverkehrs.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer

Bei den SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) immer genau zu identifizieren sein. Daher benötigen Sie als Lastschrifteinreicher eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI). Sie erhalten die Gläubiger-Identifikationsnummer in Deutschland bei der Deutschen Bundesbank.

  • Hinweis: Als Verbraucherin oder Verbraucher (Privatkundin oder Privatkunde) können Sie nicht das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren nutzen. Dies ist ausschließlich für Unternehmen vorgesehen.

FAQ zu SEPA

Reicht bei allen grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen die Angabe der IBAN aus?

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen im EU/EWR-Raum reicht die Angabe der IBAN aus. Nur bei Zahlungen in Staaten außerhalb des EWR-Gebietes (z. B. Schweiz, Monaco oder San Marino) ist die Angabe von IBAN und BIC notwendig.