- Für junge Familien
- Maximal 12.000 Euro pro Kind
- Staatlicher Zuschuss fürs erste Eigenheim
Mit Baukindergeld ins Wohnglück
Staatlicher Zuschuss für Familien
Der Staat fördert mit Baukindergeld das erste selbstgenutzte Wohneigentum. Zwar läuft die Förderung zum 31. März 2021 aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den staatlichen Zuschuss aber noch bis zum 31. Dezember 2023 bei der KfW beantragen. Nutzen Sie das Extrageld für eine passende Baufinanzierung von Schwäbisch Hall.
So funktioniert's
Sie beantragen das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese zahlt Ihnen dann die entsprechende Summe aus. Ihr Berater vor Ort prüft mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen und unterstützt Sie bei der Abwicklung.
Eckdaten und Fristen
- Förderung: maximal 12.000 Euro pro Kind1
- Das Baukindergeld kann bis zum 31. Dezember 2023 bei der KfW beantragt werden. Voraussetzung: Der Kaufvertrag muss bis 31. März 2021 unterschrieben oder die Baugenehmigung2 erteilt worden sein (gilt nicht für Bayern).
- Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Familie darf 90.000 Euro3 bei einem Kind nicht überschreiten. Es gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind.
- Anspruchsberechtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern, die Kindergeld beziehen und in den ersten eigenen vier Wänden wohnen.
- Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Einzug (amtliche Meldebestätigung) gestellt sein.
- Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen; bei Berechtigung.
- Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.
- Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.