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Wichtige Informationen zur E-Rechnungspflicht

Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Auch für Ihre Kontoabschlüsse gelten künftig neue gesetzliche Anforderungen:
Ab dem 01.01.2027 erhalten unsere Firmenkunden ihre Kontoabschlüsse ausschließlich als
E-Rechnung über das elektronische Postfach (E-Postfach).

Damit Sie Ihre Kontoabschlüsse auch weiterhin zuverlässig, sicher und fristgerecht erhalten, ist es erforderlich,
Ihr Konto für die Nutzung des E-Postfachs freizuschalten bzw. auf das E-Postfach umzustellen.

Was ist konkret zu tun?

Ab dem 01.01.2027 sind wir als Bank verpflichtet, Ihnen Kontoabschlüsse als
E-Rechnung zur Verfügung zu stellen.

Hierfür benötigen Sie sowohl einen VR-NetKey, die SecureGo Plus-App (TAN-Verfahren) sowie das E-Postfach.

Die erforderlichen Zugänge können Sie bequem selbst einrichten:

Nach erfolgreicher Einrichtung beider Anwendungen können Sie innerhalb des Online-Banking das E-Postfach selbst aktivieren.

FAQ zur elektronischen Rechnung

Welche Konten sind betroffen?

Die Umstellung auf E-Rechnung gilt für Vertragsabrechnungen zu Kontokorrent- und Darlehenskonten, Avalen sowie Kündigungs- und Tagesgeldkonten.

Bekommen Privatkunden auch eine E-Rechnung?

Ja, wenn die Kontoauszüge bereits in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Im Wesentlichen ergeben sich hierdurch keine Änderungen

Wo können Kontoabrechnungen im Online-Banking bzw. in der VR Banking-App eingesehen werden?

Die E-Rechnungen werden automatisch im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt.

Wie erfolgt der Abruf mit einer Zahlungsverkehrssoftware über HBCI/FinTS?
  • Für den Abruf richten Sie in Ihrer Zahlungsverkehrssoftware für jedes betroffene Konto einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge im PDF-Format ein. In der Regel entspricht dies der Auftragsart HKEKA.
  • In Profi cash finden Sie die Funktion unter [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Elektronische Kontoauszüge abholen]. Wählen Sie als Ausgabeformat [PDF] aus. Die erstellten Abrufaufträge werden anschließend in der Datenübertragung angezeigt.
  • Im BankingManager wechseln Sie in der Umsatzübersicht des jeweiligen Kontos auf den Reiter [Kontoauszüge] und klicken dort auf die Schaltfläche [Kontoauszüge abrufen]. Alternativ können Sie unter dem Reiter [Kontoverwaltung] einen automatischen Abruf einrichten. 
Wie werden Kontoabrechnungen über eine Zahlungsverkehrssoftware per EBICS abgerufen?
  • Richten Sie hierzu in Ihrem Programm einen Abrufauftrag für elektronische Kontoauszüge als PDF-Datei ein. In der Regel ist hierfür die Auftragsart BKA sowie BKI zu verwenden.
  • In Profi cash erfolgt dies über [Datentransfer] > [Job erstellen] > [Datei senden/holen]. Wählen Sie bei den entsprechenden Auftraggeberkonten die Auftragsart [BKI – Kontobezogene Informationen (PDF) abholen]. Anschließend finden Sie den Abrufauftrag in der Datenübertragung.
Kann die E-Rechnung über ein Service-Rechenzentrum (SRZ, z.B. DATEV) abgerufen werden?

Dies ist seitens der Deutschen Kreditwirtschaft derzeit nicht vorgesehen. 

Ist dieser Service mit zusätzlichen Kosten verbunden?

Nein, für diesen Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Welche Auswirkungen hat die Umstellung der Kontoabrechnung auf Ihre Kontoauszüge?

Sollten Sie das elektronische Postfach und die Bereitstellung der Kontoauszüge per PDF-Datei noch nicht nutzen, empfehlen wir Ihnen, künftig alle Dokumente bequem und sicher über Ihr elektronisches Postfach zu beziehen. So stehen Ihnen Kontoauszüge und weitere Bankdokumente jederzeit elektronisch zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung auf das elektronische Postfach.

Die Details des Kontoabschlusses sind künftig nicht mehr auf dem Auszugsdokument sondern in der zugehörigen Kontoabrechnung zu sehen.

Was passiert wenn die elektronischen Kontoabrechnungen nicht abgerufen werden?

Die E-Rechnungen werden in jedem Fall im elektronischen Postfach des Kontoinhabers bereitgestellt und dort aufbewahrt. Sie können somit auch nachträglich jederzeit eingesehen und abgerufen werden.

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