Winterbacher Bank eG

Geschäftsmann schaut aus dem Fenster

D&O-Versicherung

Vermögensschutz für Managerinnen und Manager

Als Entscheidungsträgerin oder Entscheidungsträger lastet viel Verantwortung auf Ihren Schultern. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) unseres Partners R+V Allgemeine Versicherung AG stärkt Ihnen den Rücken, damit Sie Ihre Entscheidungen mit einem guten Gefühl treffen können.

Abwehr von ­Schadenersatzansprüchen

Mehr Sicherheit für Entscheidungsträger

Unbegrenzte Nachmeldefrist

Für Ansprüche auch noch nach Ende des Versicherungsvertrags

Doppelte Versicherungssumme

Abwehr- und Verteidigungskosten plus Schadenersatzleistungen

Weshalb eine D&O-Versicherung wichtig ist

Führungspersonen treffen weitreichende Entscheidungen mit Folgen für ihre Unternehmen, deren Geschäftspartnerinnen und -partner oder die eigenen Mitarbeitenden. Natürlich können dabei trotz aller Sorgfalt auch Fehler passieren. Entscheiderinnen und Entscheider haften hierfür mit ihrem gesamten Privatvermögen – auch bei einer GmbH. Auch Tätigkeiten in Non-Profit-Organisationen, von der Stiftung bis zum Freizeitverein, sind von diesem Risiko betroffen. Die D&O-Versicherung, auch als Manager-Haftpflichtversicherung bezeichnet, schützt deshalb Personen in Geschäftsleitungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmen und Organisationen sowie weitere wichtige Funktions- und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Schadenfall.

Illustration: Schutzschild mit einer Person mit Aktenkoffer

Schutz vor Vermögensschäden

Fehler des Managements können zu hohen Vermögensschäden führen, zum Beispiel durch den Abschluss unvorteilhafter Verträge, Umsatzeinbußen durch fehlende Diversifizierung, lückenhaftes Forderungsmanagement oder ungenügende Liquiditätsplanung. Dabei kann die Schadenhöhe das Privatvermögen übersteigen und bei dem geschädigten Unternehmen zu Liquiditätseinbußen führen.

Illustration einer Person, die einen Schutzschild schützend vor sich hält

Versicherung gegen interne und ­externe ­Schadensersatzansprüche

Ob vom eigenen Unternehmen, von externen Dritten oder durch den Staat: Die D&O-Versicherung wehrt gerichtliche und außergerichtliche Schadenersatzansprüche ab, befriedigt berechtigte Forderungen und schützt so das Privatvermögen der verantwortlichen Person wie auch Liquidität und Bonität des geschädigten Unternehmens.

Illustration einer Person mit Schutzschild und Kalender

Absicherung bei Pflichtverletzungen vor und nach ­Vertragsbeginn

Die D&O-Versicherung der R+V sichert — zeitlich unbegrenzt — auch Verstöße vor Vertragsbeginn ab. Versicherungsschutz besteht ebenso für Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden — ebenfalls ohne zeitliche Begrenzung.

Illustration einer Person, die ein fehlendes Teil in einen Schutzschild setzt

Doppelte Versicherungssumme

Die D&O-Versicherung der R+V umfasst zwei Versicherungssummen: Neben der Deckungssumme für Schadenersatzansprüche enthält sie eine weitere Versicherungssumme in gleicher Höhe, um die Abwehr- und Verteidigungskosten abzusichern. Das Gute daran: Die Summe für Schadenersatzleistungen bleibt in voller Höhe erhalten, selbst wenn Sie die Abwehr- und Kostenschutz-Summe beispielsweise für einen aufwendigen Rechtsstreit in Anspruch nehmen mussten.

Kundeninformation zur D&O-Versicherung

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D&O-Versicherung für Unternehmen

Die D&O-Versicherung für Unternehmen der R+V ist eine Kollektiv-Versicherung. Sie schützt

  • alle Entscheidungsträgerinnen und -träger des Unternehmens ohne namentliche Nennung,
  • alle Organmitglieder sowie weitere wichtige Funktions- und Entscheidungsträgerinnen und -träger, unabhängig von der jeweiligen Hierarchiestufe,
  • alters-, krankheitsbedingt oder regulär ausgeschiedene Personen,
  • Mandate, die im Interesse des eigenen Unternehmens in fremden Unternehmen wahrgenommen werden. 

Dieser Versicherungsschutz wird auch bei neu gegründeten Unternehmen geboten, was insbesondere für Existenzgründerinnen und -gründer wichtig ist. Versicherungsnehmer und Prämienschuldner ist das Unternehmen, der Versicherungsanspruch steht dagegen den versicherten Personen zu.

Ihr Schutz durch die persönliche D&O-Versicherung

Ihre flexible Absicherung

Mit der persönlichen D&O Versicherung der R+V können Sie sich auch privat absichern. Das bedeutet personengebundener Schutz – ganz unabhängig vom Unternehmen.

  • Sie sichern sich ab, wenn Ihr Unternehmen auf einen D&O-Schutz verzichtet oder Sie Ihre eigene Absicherung nicht vollständig aus der Hand geben wollen.
  • Die persönliche D&O-Versicherung tritt ein, wenn die Versicherungssumme der Unternehmens-D&O aufgebraucht ist oder bestimmte Leistungen über die Unternehmens-D&O nicht zur Verfügung stehen.
  • Ihre Versicherung nehmen Sie mit, wenn Sie das Unternehmen wechseln.
  • Sie bleiben unbegrenzt geschützt – auch, nachdem Sie das Unternehmen verlassen haben.
  • Alle Ihre Mandate können über einen Vertrag abgesichert werden.
  • Sie erhalten eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn noch laufende Mandate.

Weitere Leistungen

Die persönliche D&O bietet Ihnen zudem folgende Leistungen, die über den Versicherungsschutz der D&O für Unternehmen hinausgehen:

  • Ihr Gehalt wird fortgezahlt, wenn das Unternehmen mit Schadenersatzansprüchen aufrechnet.
  • Sie können eine psychologische Betreuung beantragen.
  • Sie erhalten einen Dienstwagenersatz.

FAQ

Für wen eignet sich die D&O-Versicherung?

Jede Führungsperson kann ihre Entscheidungen mit der D&O-Versicherung gegen Schadensersatzansprüche von innen und außen absichern. Insbesondere Geschäftsführung, Aufsichtsrats-, Beirats-, Verwaltungsrats- und Vorstandsmitglieder, Generalbevollmächtige, Prokuristen und leitende Angestellte, Kuratorium, besonders beauftragte Angestellte wie zum Beispiel Compliance- oder Datenschutzbeauftragte können von den Leistungen der Manager-Haftpflichtversicherung profitieren.

Was unterscheidet die D&O-Versicherung der R+V von anderen Versicherungen?

Üblicherweise wird der D&O-Schutz als Kollektivversicherung abgeschlossen. Die persönliche D&O-Versicherung der R+V hingegen ist Ihre private, höchstpersönliche Absicherung mit exklusiven Zusatzleistungen (Gehaltsfortzahlung, Dienstwagenersatz etc.). Sie bietet ausschließlich Ihnen selbst als Entscheidungsträgerin oder Entscheidungsträger Ihres Unternehmens Versicherungsschutz. Ein eventuell bestehender Pflicht-Selbstbehalt nach § 93 AktG ist im Versicherungsschutz ebenfalls enthalten.