Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt
Der Staat unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf verschiedene Arten dabei, eine ausreichende Rente anzusparen. So verpflichtet er Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung anzubieten. Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Teil vom Bruttolohn abziehen und zusammen mit Ihrem Anteil in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das hat den Vorteil, dass auf diesen Teil des Gehalts keine Sozialabgaben oder Steuern anfallen.
So funktioniert die Direktversicherung
Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge Sie anbieten, bleibt Ihnen überlassen. Sie wählen dabei zwischen der Direktversicherung, der Pensionskasse, dem Pensionsfonds, der Pensionszusage und der Unterstützungskasse. Bei einer Direktversicherung schließen Sie eine Lebensversicherung auf Ihre Angestellten ab. Durch die monatlichen Versicherungsbeiträge sparen Sie Kapital an, das Ihre Angestellten in Form einer Einmalzahlung oder als lebenslange Rente ausgezahlt bekommen, wenn sie in Rente gehen.